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   OVG Bremen, 20.09.1993 - 2 B 42/93   

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https://dejure.org/1993,12077
OVG Bremen, 20.09.1993 - 2 B 42/93 (https://dejure.org/1993,12077)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.09.1993 - 2 B 42/93 (https://dejure.org/1993,12077)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. September 1993 - 2 B 42/93 (https://dejure.org/1993,12077)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlentscheidung unter Mitbewerbern; Beförderungsamt; Dienstliche Beurteilungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09

    Beförderung; Leistungsgrundsatz

    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998, 9 C 5/97, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rsp. des Senats, z. B. B. v. 20.09.1993, 2 B 42/93, juris Rn. 12; B. v. 19.02.1999, 2 B 11/99, ZBR 01, 221).
  • OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09

    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des

    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).
  • OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07

    Auswahlgespräch; Beurteilung

    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rsp. des Senats, z. B. B.v. 20.09.1993, 2 B 42/93, juris Rn. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 01, 221).
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